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Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit nach §6 ASiG

Beratung nach §6 ASiG

| Gefährdungsermittlung | Durchführung | Büroplanung |
| Bildschirmarbeitsplätze | Ergonomie und Gesundheit |
| Unterweisung der MA |

Die Beratung nach §6 ASiG dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und nach ergonomischen Gesichtspunkten zu verbessern.

Sie erhalten an dieser Stelle einen groben Überblick zu den Bestimmungen und Prüfungsinhalten, die wir im Rahmen des §6 ASiG durchführen.


Für weitergehende Informationen wenden Sie sich
bitte an SAFE EMPLOYMENT.

Mitglied im Verband deutscher Sicherheitsingenieure e.V.

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